
Wenn Sie zurzeit die Fahrschule besuchen und demnächst Ihren
Scheckkartenführerschein bekommen, müssen Sie nicht zu einer
Führerscheinbehörde gehen, um einen Scheckkartenführerschein zu erhalten. Österreichische Fahrschulen dürfen behördliche Aufgaben übernehmen – in diesem Fall das Entgegennehmen von Führerscheinanträgen. Man nennt das „One-Stop-Shop“ (= die Möglichkeit, alle notwendigen bürokratischen Schritte an einer einzigen Stelle durchzuführen).
Kosten: 55,70 Euro. Die Gebühr können Sie entweder mit Erlagschein oder direkt bei der Führerscheinbehörde in bar bezahlen.
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie sofort einen vorläufigen
Führerschein, der Scheckkartenführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.
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