
Ein sofortiger Umtausch des Papierführerscheins in den Scheckkartenführerschein ist freiwillig, jedoch in folgenden Ausnahmefällen verpflichtend:
Ein Beschluss des EU-Parlaments sieht vor, bestehende Führerscheine bis voraussichtlich Ende 2032 gegen den neuen Scheckkartenführerschein zu tauschen.
Verpflichtend ist ein sofortiger Umtausch in oben genannten Ausnahmefällen.

Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, sind auf maximal 15 Jahre befristet.
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen, damit Sie bei der Führerscheinbehörde die Ausstellung eines Scheckartenführerscheins beantragen können:
Kosten: 45,60 Euro (in bar oder Kartenzahlung möglich!)
Den Führerscheinantrag können Sie schon ausgefüllt mitbringen, um Zeit zu sparen. Das Formular können Sie unter folgendem Link downloaden:
http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=1841
Die Unterschrift sollten Sie aber erst vor den Augen der zuständigen Beamtinnen und Beamten auf das Formular setzen, und zwar unbedingt mit einem schwarzen, nicht zu dünnen Stift.
Zwei Möglichkeiten
a) Sie geben Ihren alten Führerschein ab und erhalten im Gegenzug einen vorläufigen Führerschein. Der neue Scheckkartenführerschein wird Ihnen innerhalb der nächsten 5-10 Tage mit der Post zugesandt.
b) Sie behalten vorerst Ihren rosa Führerschein. Den Scheckkartenführerschein können Sie sich nach 5-10 Tagen bei der Behörde gegen Abgabe des alten Führerscheins abholen.
Hinweis
Gegen Mehrkosten von 16 Euro erfolgt eine Expressproduktion bzw. –zustellung.
Der vorläufige Führerschein gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ausschließlich innerhalb Österreichs. Er verliert nach Erhalt des neuen Scheckkartenführerscheins, spätestens jedoch nach vier Wochen automatisch seine Gültigkeit und kann nicht verlängert werden.
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